Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll die Datenverarbeitung und -speicherung im optimieren, um den Individuen mehr Kontrolle sowie Schutz in Sachen persönliche Daten zu ermöglichen. Sind auch Sie bzgl. der neuen Regelungen zu Daten noch etwas unsicher? Erfahren Sie hier mehr!

Sind Google Analytics und die DSGVO konform?

Analytics

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll die Datenverarbeitung und -speicherung im digitalen Zeitalter revolutionieren, um den Individuen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu ermöglichen.

Google Analytics fungiert als Datenprozessor sowie Datencontroller. User haben hierbei die Kontrolle über die Daten, die Sie an Google Analytics weiterleiten, sobald die Implementierung des Universal Analytics-Tracking-Codes abgeschlossen ist. In diesem Artikel werden die einzelnen Massnahmen erläutert, die Google Analytics unternimmt, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was Ihr Unternehmen tun kann, um mit der DSGVO konform zu sein.

Was unternimmt Google?

Google hat kürzlich ein Statement veröffentlicht, in der es seine Verpflichtung gegenüber der Einhaltung der Datenschutzgesetze im Einklang mit der DSGVO erläutert. Google erklärte indes auch, dass sie bereits Massnahmen in Bezug auf Datenschutz und Datenverarbeitung ergriffen haben. Um zu erfahren wie die jeweiligen Änderungen der Analytics-Datenverarbeitung lauten, können Sie die Informationen zu den Bedingungen von Google-Anzeigendaten jederzeit online nachlesen.

Google empfiehlt insbesondere, dass Verantwortliche darauf achten, wie sie Daten erfassen und verarbeiten. Zahlreiche Online-Leitfäden zur DSGVO können Ihnen helfen, sicherzustellen, dass Sie bzgl. der DSGVO und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen auf dem neusten Stand sind.

Google hat sein Analytics Tool zudem mit einer neuen Funktion namens "Aufbewahrung von Benutzer- und Ereignisdaten" aktualisiert. Dieses Update ermöglicht es zu entscheiden, wie lange Daten gespeichert werden. Als Verantwortlicher bzw. Verantwortliche in Sachen Daten, können Sie hierbei einen fixen Zeitrahmen festlegen. Eine andere Option ist der Verzicht auf ein automatisches Ablauflimit. Die Funktion bezieht sich allem voran auf Daten, die mit Cookies, Benutzerkennungen oder Werbekennungen verknüpft sind.
Die Option "Speicherung von Benutzer- und Ereignisdaten" ist seit dem 25. Mai (dem Tag, ab dem die DSGVO-Vorschriften gelten) aktiv.

Wir alle haben in letzter Zeit E-Mails und sonstige Nachrichten bzgl. des DSGVO-Updates erhalten. Ob Sie diese ignorieren oder löschen obliegt Ihnen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, sich die notwendige Zeit zu nehmen und die von Google gesendete E-Mail zu lesen sowie die individuellen Einstellungen für die Verwaltung von Daten in Google Analytics zu überprüfen.

DSGVO (engl. GDPR) bedeutet, dass die Sicherung Ihrer Website zunehmend wichtiger ist

Eine gute Möglichkeit, die Daten Ihrer Kunden zu schützen, ist die Installation eines SSL-Zertifikats für Ihre Website. Durch das Hinzufügen eines sogenannten Secure Socket Layer-Zertifikats wird sichergestellt, dass alle zwischen dem Webserver und dem Browser gesendeten Daten, sicher sind. Ein SSL-Zertifikat bietet ausserdem den Vorteil, den Ranking-Faktor in den SERPs von Google positiv beeinflussen zu können.

Die Sicherung Ihrer Website wie gleichermassen die Sicherung Ihrer Kundendaten sind von entscheidender Bedeutung. Die Missachtung der Regelungen können zu hohen Geldstrafen von bis zu 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes führen. Dies hängt davon ab, welcher Betrag schlussendlich höher ist. Nehmen Sie sich somit die Zeit und gehen Sie auf Nummer sicher – im Interesse Ihrer Kunden bzw. User sowie in ihrem Eigenen.